Skip to main content

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
U-ROB GmbH, Bielefeld
für den Verkauf von Schulungen und Produkten

§ 1
Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Fa. U-ROB GmbH (nachfolgend: U-ROB) geschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zudem für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden ist. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von U-ROB nicht anerkannt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen und Ähnliches sind nur verbindlich, wenn U-ROB sie schriftlich oder in Textform bestätigt und in diesem Falle nur für die konkrete Bestellung, für die sie vereinbart wurden.

§ 2
Vertragspartner, Vertragsschluss
2.1 Vertragspartner des Kunden ist die Firma U-ROB GmbH.
2.2 Von U-ROB beworbene Waren und Dienstleistungen, Angaben und Angebote sind lediglich unverbindliche Einladungen zur Abgabe eines Bestellangebotes durch den Kunden. Sie sind freibleibend, bis sie zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden.
2.3 Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung stellt ein bindendes Angebot dar, das U-ROB durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Produkt-Lieferung annehmen kann.
2.4 Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob die bestellte Ware bzw. die beauftragten Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. U-ROB übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und prüft nicht die Verwendbarkeit der Ware bzw. Dienstleistungen für die von dem Kunden gewünschten Zwecke.

§ 3
Schulungen – Allgemeine Hinweise
3.1 Die Zugänge zu den Onlineschulungen und Prüfungen der U-ROB sind jeweils für einen Teilnehmer gültig – eine Weitergabe der Zugangsdaten ist untersagt. Für Wartungsarbeiten kann das Schulungs- oder Prüfungsportal kurzzeitig offline genommen werden, dies überschreitet aber im Normalfall nicht mehr als 24h.
3.2 Kann der Zugang für die Onlineschulung- oder Prüfung aus technischen Gründen seitens des Kunden (z.B. langsame Internetverbindung) nicht oder nur teilweise genutzt werden, gilt die Leistung von U-ROB dennoch als erbracht. Steht dem Kunden keine andere Möglichkeit der umfänglichen Nutzung des Schulungsportals oder der Onlineprüfung zur Verfügung, kann er den Kaufpreis teilweise zurückfordern (wenn eine mögliche Prüfung noch nicht durchgeführt wurde). In diesem Fall wird U-ROB 40% des Kaufpreises erstatten – dies gilt nicht für individuell auf den Kunden angepasste Onlineschulungen oder Prüfungen.
3.3 Ein Präsenz-Workshop / ein Seminar kann aus wichtigem Grund, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von sechs Teilnehmern, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt, durch U-ROB abgesagt werden. Im Falle der Absage eines Workshops / Seminars wird dem Kunden ein Ersatztermin genannt, an dem ein gleichwertiger Workshop stattfindet. Der Kunde kann alternativ zu diesem Ersatz-Workshop / -Seminar umgehende Erstattung der bezahlten Teilnahmegebühr verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von U-ROB.
3.4 Schriftliche Um- und Abmeldungen von verbindlich gebuchten Präsenz-Workshops / Seminaren durch den Kunden sind nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen möglich:

Im Falle der Um-/Abmeldung bis vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erstattet U-ROB 75 % der Teilnahmegebühr zurück;

Im Falle der Um-/Abmeldung bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn erstattet U-ROB 50 % der Teilnahmegebühr zurück.

Nach den vorgenannten Terminen ist jegliche Erstattung gezahlter Teilnahmegebühren durch U-ROB ausgeschlossen. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers ist bis vor Beginn des gebuchten Workshops / Seminars möglich.

§ 4
Produkte – Allgemeine Hinweise
3.1 Von U-ROB verkaufte / ausgelieferte Produkte sind nicht für den Weiterverkauf bestimmt. Modifikationen und Eingriffe des Kunden in von U-ROB verkaufte / ausgelieferte Produkte können die Einsatztauglichkeit und -sicherheit des Produkts beeinträchtigen oder sogar ausschließen und sind daher unzulässig.
3.2 Von U-ROB verkaufte / ausgelieferte Produkte sind ausschließlich zur zivilen Nutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt; besteht keine gesonderte Vereinbarung, gilt als Lieferland in diesem Sinne das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Ausfuhr von Produkten kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und unterliegt den jeweils geltenden Außenwirtschaftsvorschriften.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, sich eingehend und sorgfältig mit dem Produkt, der Produkt-Dokumentation und den Vorgaben und Hinweisen von U-ROB über die Funktionsweise, den Betrieb und Einsatz des Produkts zu befassen und sicherzustellen, dass das Produkt ausschließlich in der von U-ROB vorgeschriebenen Art und Weise genutzt und betrieben wird. Hinweise und Vorgaben von U-ROB sowie die Angaben in der Produkt-Dokumentation sind uneingeschränkt zu beachten.

§ 5
Preise und Zahlung
4.1 Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten die am Tag des Zustandekommens des Vertrages gültigen Preise von U-ROB.
4.2 Alle Preisangaben sind Nettopreise und gelten jeweils zzgl. gültiger Umsatzsteuer und zzgl. Kosten für Transport, Transportversicherung, Verpackung und Handling.
4.3 Alle Rechnungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist U-ROB berechtigt, Verzugszinsen gem. gesetzlicher Regelungen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
4.4 Der Kunde ist zur Zurückbehaltung bestehender Zahlungen und / oder Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 6
Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen von U-ROB gegen den Kunden verbleibt das Eigentum an allen gelieferten Produkten bei U-ROB. Etwaige dem Kunden aus der Veräußerung, Verarbeitung, Umbildung, Beschädigung oder Zerstörung zustehenden oder künftig zustehenden Ansprüche und Forderungen tritt der Kunde bis zur vollständigen Begleichung aller von U-ROB gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen an U-ROB ab, U-ROB nimmt die Abtretung an.
5.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von U-ROB hinweisen und U-ROB unverzüglich benachrichtigen.
5.3 Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware gegen Beschädigung, Zerstörung und sonstige Gefahren ordnungsgemäß versichert zu halten, solange der Eigentumsvorbehalt von U-ROB besteht.
5.4 Ist die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes nach dem Recht des Bestimmungslandes in der vorgenannten Form nicht möglich oder nicht wirksam, so wird der Kunde bei der Begründung eines den Bestimmungen seines Landes entsprechenden Rechtsinstitutes mitwirken und alles unternehmen, um eine ordnungsgemäße Absicherung von U-ROB im vorgenannten Sinne herbeizuführen.

§ 7
Beschaffenheit, Lieferzeiten, Lieferverzug
6.1 Für den Umfang, den Inhalt und den Zeitpunkt der Lieferung und für die vereinbarte Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die schriftlichen oder in Textform vorliegenden Angaben von U-ROB maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch U-ROB.
6.2 Sofern zwischen U-ROB und dem Kunden nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Auslieferung der Ware ab Geschäftssitz von U-ROB (Heidsieker Heide 53, 33739 Bielefeld). Die Kosten und die Gefahr des Transportes, der Verladung sowie die Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen.
6.3 Von U-ROB angegebene Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Der Beginn der von U-ROB angegebenen Lieferfristen setzt die vollständige und richtige Klärung aller technischen Fragen voraus. Eine von U-ROB angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und dem Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.
6.4 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn das Produkt bis zum Ende der Lieferfrist das Lager von U-ROB verlassen hat oder die Versandbereitschaft des Produktes gemeldet worden ist. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung der Auslieferung durch nicht von U-ROB zu vertretende Umstände, insbesondere höhere Gewalt.

§ 8
Prüfungs- und Rügepflicht des Kunden
Sofern der Kunde kein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, hat er die an ihn ausgelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt der Lieferung auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Bestell- und Lieferpapieren sowie auf Mängel zu untersuchen. Offensichtlich Abweichungen und Mängel hat der Kunde binnen zehn Werktagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich gegenüber U-ROB anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, gilt ergänzend die Regelung des § 377 HGB

§ 9
Mängelhaftung
8.1 Weist ein von U-ROB geliefertes Produkt Mängel auf, so hat U-ROB nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder dem Kunden Ersatz für das Produkt zu liefern. Für den Fall, dass Nachbesserungsversuche von U-ROB zwei Mal fehl schlagen oder eine Ersatzlieferung nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist mit Nachfristsetzung erfolgt, stehen dem Kunden als weitergehende Rechte das Recht zum Rücktritt vom Vertrag und das Recht zur Minderung zu. Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen.
8.2 Sofern der Kunde Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, verjähren Mängelansprüche innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen. Ist der Kunde kein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, verjähren Mängelansprüche des Kunden innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach Erhalt des Produktes.
8.3 Ausgenommen von den Beschränkungen der § 8, 8.1 und 8.2 sind die auf einem Sachmangel beruhenden Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder dem arglistigen Verschweigen eines Mangels oder durch U-ROB oder deren Erfüllungsgehilfen oder im Falle einer Beschaffenheitsgarantie beruhen; hierfür verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

§ 10
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
9.1 An den Produkten inkl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen (nachfolgend „Unterlagen“) sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte und / oder Urheberrechte der Hersteller sowie Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Produkten dürfen vom Kunden nicht verändert, abgedeckt oder beseitigt werden. Die Unterlagen dürfen nur nach vorherigen schriftlichen Zustimmung durch U-ROB Dritten zugänglich gemacht werden.
9.2 Für Schäden aufgrund der Verletzung von Schutzrechten, auch Schutzrechten Dritter, wie z. B. Rechte und Lizenzen an den in den Produkten von U-ROB enthaltenen Komponenten anderer Hersteller, kann der Kunde haftbar gemacht werden.
9.3 Erhebt ein Dritter gegen den Kunden wegen Schutzrechtsverletzungen durch von U-ROB gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte berechtigte Ansprüche gegen den Kunden, wird U-ROB nach eigener Wahl und auf eigene Kosten für die betreffenden Produkte entweder ein Nutzungsrecht erwerben, die Produkte so abändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt oder die Produkte austauschen. Soweit dies für U-ROB nicht möglich oder zumutbar ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
9.4 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schuldrechtsverletzung selbst zu vertreten hat oder soweit diese durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung der Ware oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.

§ 11
Haftung für Schäden aus dem Betrieb der Produkte
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, sich mit dem Betrieb und dem Einsatz der gekauften Produkte an die jeweils vor Ort geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu halten. Für Schäden und Forderungen, die aus Nichtbeachtung dieser Bestimmungen, aus unsachgemäßer Benutzung oder Überlassung des Produkts an Dritte entstehen, haftet ausschließlich der Kunde.
10.2 Für Schäden, gleich welcher Art, einschließlich Personenschäden, die durch eine falsche Bedienung verursacht werden, haftet ausschließlich der Kunde, und zwar auch dann, wenn der Kunde an einer entsprechenden Einweisung oder Schulung für das Produkt nicht teilgenommen hat. Dies gilt auch dann, wenn U-ROB dem Kunden eine Schulung nicht ausdrücklich empfiehlt oder anbietet.
10.3 Für Schäden an Produkten und Geräten, die vom Kunden zu einem anderen als den eigentlich bestimmten Zweck eingesetzt werden, haftet U-ROB als Hersteller nicht. Jegliche Gewährleistung entfällt mit einer Zweckentfremdung. Dies gilt auch für Schäden, gleich welcher Art, die infolge einer zweckentfremdeten Verwendung entstehen. Ebenso gilt dies für Produkte oder Geräte, die der Kunde modifiziert hat.
10.4 U-ROB haftet für Schadensersatzansprüche gleich welcher Art – insbesondere aus Gewährleistung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsschluss oder etwaigen anderen verschuldensunabhängigen Ansprüche aus Pflichtverletzungen – nur für typische und vorhersehbare Schäden. Die Haftung ist der Höhe nach auf die maximale Deckungssumme der U-ROB Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Eine Haftung besteht nur, soweit Pflichtverletzungen von U-ROB auf dem Verschuldensmaßstab Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels gelten die vorgenannten Haftungsbeschränkungen nicht.
10.5 Sofern der Kunde kein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, er nicht berechtigt, das Produkt an Verbraucher zu verkaufen; ein Rückgriff des Kunden gegen U-ROB gemäß § 478 BGB ist ausgeschlossen, insbesondere bestehen keinerlei Schadensersatzansprüche des Kunden.

§ 12
Abtretung
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen U-ROB aus der Geschäftsbeziehung bedarf zu deren Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch U-ROB, die bei berechtigtem Interesse des Kunden nicht unbillig verweigert werden darf.

§ 13
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
12.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen U-ROB und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Einheitlichen Internationalen Kaufrechts (CISG).
12.2 Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bielefeld.
12.3 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von U-ROB vereinbart.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten wirksame Regelungen, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen sowie den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten.
12.5 Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.